Coronavirus und Covid-19 Nächtliche Maskenpflicht in Koblenz rechtswidrig
Die nächtliche Maskenpflicht in der Koblenzer Südstadt, sowie in Teilen der Innen- und Altstadt ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht in Koblenz entschieden. Damit hatte der Eilantrag eines Anwohners der Koblenzer Altstadt Erfolg. Das Gericht urteilte, die Maskenpflicht von 20 bis 5 Uhr in den drei Stadtteilen sei nicht verhältnismäßig und auch nicht erforderlich. Denn es sei nicht damit zu rechnen, dass es dort abends und nachts zu größeren Menschenansammlungen kommen werde. Die Stadt hatte in ihrer Begründung für eine nächtliche Maskenpflicht unter anderem argumentiert, sie wolle Massenpartys, wie es sie im Sommer gegeben hatte, vermeiden.
Sendungsbezug: RP Studio Koblenz, 3.11.2020, 16:30 Uhr
03.11.2020 16:11